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Gewährleistung und Garantie

Vor über 2 Wochen aktualisiert

1. Gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre)

Für alle PURELEI Schmuckstücke gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren ab Kaufdatum.

Innerhalb dieses Zeitraums übernehmen wir die Verantwortung für Mängel, die auf Material- oder Produktionsfehler zurückzuführen sind.

Liegt ein solcher Mangel vor, sorgen wir selbstverständlich für eine kostenfreie Lösung.

Nicht umfasst sind Schäden durch:

  • unsachgemäßen Gebrauch (z. B. Schlag, Sturz, starke Krafteinwirkung)

  • eigenständige Reparaturen oder Veränderungen

  • normale Abnutzung (z. B. Kratzer)

  • Wasserschäden bei Uhren

  • Verschmutzungen

  • natürliche Abweichungen bei Naturprodukten (z. B. Perlen oder Muscheln)

Wichtig:
Die Gewährleistung gilt unabhängig von unserer zusätzlichen Garantie.


2. Zusätzliche 5-Jahres-Garantie (für Käufe ab 01.12.2024)

Für Bestellungen ab dem 01.12.2024, die über

  • den PURELEI Webshop (www.purelei.com) oder

  • unsere PURELEI Stores in München und Köln

getätigt wurden, gewähren wir zusätzlich eine freiwillige 5-Jahres-Garantie.

Diese Garantie deckt:

  • Farbänderungen des ursprünglich erworbenen Farbtons bei beschichtetem Edelstahl
    (Roségold-Beschichtung ausgenommen)

  • Defekte oder Fehlfunktionen am Verschluss

  • Reißen von Ketten und Kettenelementen

  • Scharfe Kanten oder Fassungen

  • Verknotung von Kettengliedern, sofern diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt gemeldet wird

Von der 5-Jahres-Garantie ausgeschlossen sind:

  • Herausgefallene, beschädigte oder deformierte Steine und Perlen

  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Unfälle

  • Schäden durch gewöhnliche Abnutzung

  • Nicht autorisierte Reparaturen oder Modifikationen

  • Produkte aus den Kategorien Beauty, Fine Jewelry (925 Silber), Schmuckaufbewahrung und Textilien


3. Was bedeutet ein Garantieausschluss?

Ein Ausschluss von der freiwilligen Garantie bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.

Jeder Fall wird von uns individuell geprüft – auch außerhalb der Garantiebedingungen.

Wenn dein Schmuckstück einen Mangel aufweist, melde dich bitte immer bei uns. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung.


4. Ablauf im Garantiefall

Tritt innerhalb der Garantiezeit ein abgedeckter Mangel auf, erfolgt die Leistung in folgender Reihenfolge:

  1. Direkter Ersatz
    Ist das Produkt verfügbar, ersetzen wir es durch das gleiche Modell in derselben Farbe.

  2. Gleichwertiger Ersatz
    Ist das ursprüngliche Produkt nicht mehr verfügbar, bieten wir eine gleichwertige Lösung an.

    Diese erfolgt in Form eines Ersatzes oder einer Wertgutschrift in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises.

    Welche Lösung im Einzelfall angeboten wird, hängt von der Verfügbarkeit und dem jeweiligen Produkt ab.

Eine Reparatur findet nicht statt.

Durch eine Garantieleistung verlängert sich die Garantiezeit nicht und beginnt auch nicht neu.


5. Allgemeine Hinweise

  • Gewährleistungs- und Garantiezeit beginnen mit dem Kaufdatum.

  • Ansprüche können ausschließlich durch die ursprüngliche Käuferin oder den ursprünglichen Käufer geltend gemacht werden.

  • Leistungen im Garantiefall sind nicht übertragbar.

  • Eine Barauszahlung oder ein Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Weitere Details findest du in unseren AGB.

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